Kommunikation

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, schicken Sie bitte eine Mail an
info@villa-wittgenstein.net
Wenn Sie die Villa aufsuchen möchten, die Adresse ist 5411 Oberalm, Fischer-Villa-Straße 6.
Auf unserer Homepage können Sie die Newsletter und Informationen nachlesen, die wir an unsere Unterstützer und Unterstützerinnen versandt haben.
Sie finden hier auch Kommentare und Wortmeldungen, sowie öffentliche Aktionen seitens unserer Initiative.

Die totale Zerstörung

Seit dem 23. November 2015 zerstören nun die Bagger die Villa Wittgenstein in Oberalm, die von 1889 bis 1950 im Besitz von Paul Wittgenstein und dessen Familie gewesen und ab 1938 im „Verzeichnis jüdischer Liegenschaften“ gestanden ist, aber nicht enteignet wurde (siehe die Fotos). Die Bauherrin und die österreichische Politik haben nun entschieden.

Chronologie zur Villa Wittgenstein

Hier finden Sie eine Chronologie zur Geschichte der Villa sowie zum Versuch unserer Initiative, die Villa als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“ zu retten. Nicht zuletzt um diversen manipulativen Äußerungen, wie sie in den letzten Monaten in einigen Medien geäußert wurden, entgegenzuwirken.

15. Juni 1873: Baumeister Ignaz Miller sucht um Baugenehmigung an. Er hat das Grundstück von der Bogenmühlbesitzerin Walpurga Schmiederer erworben.

Newsletter Mai 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer des Projektes Villa-Wittgenstein- Oberalm,

unser Schreiben an Sie ist diesmal nicht mit dem gewohnten Briefkopf versehen. Stattdessen sehen Sie zwei Fotos der Villa aus etwa derselben Perspektive, das rechte, vor wenigen Tagen aufgenommen, macht die Zerstörung des Ortes deutlich. Der wertvolle Baumbestand von zum Teil 150 Jahre alten Buchen und Linden wurde bereits vernichtet. Die Zeit drängt. Es ist zu erwarten, dass demnächst auch das Haus fallen wird.

Bebauungsplan von der Tagesordnung genommen

Wir haben an dieser Stelle und in unserem Newsletter berichtet, dass in der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt worden sei. Erst nachdem wir unseren Newsletter ausgeschickt hatten, stellte sich heraus, dass dieser Punkt letztlich von der Tagesordnung genommen worden war, was uns zu diesem Zeitpunkt jedoch unbekannt war.
Dies ändert jedoch gar nichts an der Möglichkeit, Einspruch zu erheben (siehe die Kundmachung auf der Amtstafel – Frist 5. März).

Newsletter März 2015

Bitte erheben Sie Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan!
Diesmal geht es in unserem Schreiben um ein Ersuchen an Sie, aktiv zu werden: Bitte erheben Sie Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan.
In der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 wurde die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt, sodass Einreichung und Bau der Wohnanlage näher rücken.
Nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen (siehe Kundmachung) kann jeder/ jede Einspruch erheben, der/die ein Interesse an der Villa hat!


Änderung des Bebauungsplans - Einspruch möglich

In der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 wurde die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.
Damit kann, sobald eine Einreichung vorliegt und diese genehmigt wurde, mit dem Bau der Wohnanlage begonnen werden.
Dagegen kann Einspruch erhoben werden!
Bis 5. März 2015 ist es möglich, formlos, auch per Mail, seinen Einwand gegen den Bebauungsplan an die Gemeinde Oberalm zu richten: gemeinde@oberalm.at

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