Bebauungsplan

Bebauungsplan von der Tagesordnung genommen

Wir haben an dieser Stelle und in unserem Newsletter berichtet, dass in der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt worden sei. Erst nachdem wir unseren Newsletter ausgeschickt hatten, stellte sich heraus, dass dieser Punkt letztlich von der Tagesordnung genommen worden war, was uns zu diesem Zeitpunkt jedoch unbekannt war.
Dies ändert jedoch gar nichts an der Möglichkeit, Einspruch zu erheben (siehe die Kundmachung auf der Amtstafel – Frist 5. März).

Der Bebauungsplan - wieder ein Thema für die Medien

Wieder ist das Medieninteresse groß.
Radio Salzburg befragte den Bürgermeister und brachte am 3.3.2015 folgenden Beitrag: http://salzburg.orf.at/m/news/stories/2697609/
Auch Karin Portenkirchner berichtete in den SN unter dem Titel: "Kulturfreunde sehen Gefahr für die `Villa Wittgenstein´"
ORF I (Salzburg heute) und Servus-TV berichteten ebenfalls.
Leider wird in einigen dieser Berichten das sachliche Anliegen auf eine persönliche Konfliktebene heruntergespielt.

Newsletter März 2015

Bitte erheben Sie Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan!
Diesmal geht es in unserem Schreiben um ein Ersuchen an Sie, aktiv zu werden: Bitte erheben Sie Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan.
In der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 wurde die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt, sodass Einreichung und Bau der Wohnanlage näher rücken.
Nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen (siehe Kundmachung) kann jeder/ jede Einspruch erheben, der/die ein Interesse an der Villa hat!


Änderung des Bebauungsplans - Einspruch möglich

In der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 wurde die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.
Damit kann, sobald eine Einreichung vorliegt und diese genehmigt wurde, mit dem Bau der Wohnanlage begonnen werden.
Dagegen kann Einspruch erhoben werden!
Bis 5. März 2015 ist es möglich, formlos, auch per Mail, seinen Einwand gegen den Bebauungsplan an die Gemeinde Oberalm zu richten: gemeinde@oberalm.at

RSS - Bebauungsplan abonnieren