Unhaltbare Argumente

Zur Fischer- bzw. Wittgensteinvilla in Oberalm, ihrer bedeutenden Rolle bei der Entstehung des "Tractatus" – zum aktuellen Stand der Traktats-Forschung und zur unhaltbaren Argumentation des Bundesdenkmalamtes.
Wenn die „Logisch-Philosophische Abhandlung“, der sogenannte „Tractatus logico philosphicus“, nicht allein zum britischen, sondern auch zum österreichischen Kulturgut gehört, dann spielt dabei der Entstehungsort, die „Wittgensteinvilla“ in Oberalm, eine zentrale Rolle. In Österreich gibt es keinen vergleichbaren erhaltenen Ort mehr, auch vergleichbare Wittgensteinorte im Ausland sind zerstört. Der „Tractatus“, wie wir ihn kennen, hat in Oberalm erst seine entscheidende Form bekommen. Die wesentliche Bedeutung der Fischer- bzw. Wittgensteinvilla in Oberalm für die Entstehung des Tractatus wird von der Eigentümerin und ihrem Architekten allerdings vehement bestritten. Beide sehen sich in ihrer Meinung durch die Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes bestätigt, welche wiederum von MedienvertreterInnen erstaunlicherweise für der Wahrheit letzter Schluss gehalten wird. Die erst Anfang März 2015 öffentlich bekannt gewordene, weil angeblich geheim zu haltende Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes wird nun von Wittgenstein-Experten unter die kritische Lupe genommen.

Dabei stellt sich bei genauer Betrachtung Folgendes heraus:
(1) Die Expertise des Bundesdenkmalamtes entspricht nicht dem Stand der Prototractatus- und Tractatus-Forschung, berücksichtigt also nicht den aktuellen Forschungsstand. Daraus folgt:
(2) Das Ergebnis der Expertise ist nicht nachvollziehbar, unschlüssig und somit unhaltbar, insbesondere mit Blick auf die Bestimmungen des gültigen Denkmalschutzgesetzes.

Bitte lesen Sie dazu den vollständigen Text von Norbert Mayr: